Allgemeine Verkaufsbedingungen      >>> Download

I. GELTUNGSBEREICH 


1. Für alle Lieferungen, Leistungen, sämtliche Angebote, Auftragsbestätigungen und  dazugehörige Erklärungen zwischen uns, d.h. Saint-Gobain Abrasives GmbH bzw. Saint-  Gobain Diamantwerkzeuge GmbH & Co. KG (im folgenden auch „Verkäufer“ genannt),  und dem Käufer/Besteller (im folgenden „Besteller“ genannt) gelten auch ohne  ausdrückliche Erwähnung bei Verhandlungen ausschließlich die nachstehenden  Lieferbedingungen als vereinbart. Es gelten stets unsere Allgemeinen  Verkaufsbedingungen in der Fassung zum Zeitpunkt der Angebotserstellung. Unsere  Lieferbedingungen gelten für alle Verträge mit Unternehmen, juristischen Personen des  öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen und dabei auch für alle  künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart  werden. Sie gelten spätestens mit der Annahme der Ware als angenommen. 

2. Entgegenstehenden oder von unseren Bedingungen abweichenden Bedingungen des  Bestellers wird hiermit widersprochen; sie gelten nur, wenn sie von uns für jedes einzelne  Geschäft ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. 

3. Technische und konstruktive handelsübliche Änderungen der Liefergegenstände bleiben  vorbehalten, soweit sie den Besteller nicht unzumutbar beeinträchtigen und soweit sie die  Gebrauchsfähigkeit der Kaufsache nicht berühren. 

4. Die Ansprüche des Bestellers aus dem Vertragsverhältnis können ohne unsere  Zustimmung nicht abgetreten werden. 

5. Wird in Einzelfällen von den Lieferbedingungen abgewichen oder ist eine Bedingung ganz  oder teilweise unwirksam, so berührt dies weder die Wirksamkeit des verbleibenden Teils  der Lieferbedingungen noch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen. Die unwirksame  Bestimmung ist durch eine solche andere Bestimmung zu ersetzen, die dem Zweck der  unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Mündliche Erklärungen, insbesondere  Auskünfte, Empfehlungen und Ratschläge bedürfen zu ihrer wirksamen Vereinbarung der  Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses. 


II. ANGEBOTE UND PREISE 


1. Unsere Angebote sind stets freibleibend, d.h. nur als Aufforderung zur Abgabe eines  Angebots zu verstehen. Der Besteller ist an seine Bestellung 30 Tage gebunden. Die  Annahme der Bestellung erfolgt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch  Ausführung der Bestellung. 

2. Unsere Preise verstehen sich ab Werk zzgl. Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen  Höhe. Sollten bei Vertragsschluss keine Preise vereinbart worden sein, gelten unsere am  Liefertag gültigen Preise gemäß Preisliste. 


III. LIEFERUNG 


1. Lieferzeitangaben sind annähernd und unverbindlich, es sei denn, ihre Verbindlichkeit  wurde ausdrücklich zugesagt. Der Lauf der Lieferfrist setzt die Klarstellung aller  Ausführungseinzelheiten voraus sowie die Bereitstellung der vom Besteller zu  beschaffenden Zeichnungen, Modelle, Muster und Materialien. 

2. Eine Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand das Werk bis zu ihrem Ablauf  verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. 

3. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Fällen höherer Gewalt, d.h. wenn  Umstände und Vorkommnisse mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht  verhindert werden können, oder bei Betriebsstörungen (z.B. Streik, Aussperrung, usw.)  und bei allen sonst von uns nicht zu vertretenden Umstände (wie fehlerhafte oder  verzögerte Selbstlieferung, Ausfall des Vorlieferanten, Verkehrsstörungen, usw.)  gleichgültig, ob sie in unserem Werk oder bei unseren Lieferanten eingetreten sind.  Solche Fälle suspendieren die Vertragsverpflichtungen der Parteien für die Dauer der  Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Lassen Fälle höherer Gewalt eine Erfüllung des  Vertrages unzumutbar erscheinen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich  des betroffenen Leistungsumfangs vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche  bestehen nicht. 

4. Im Falle eines Lieferverzuges kann der Besteller nach fruchtlos abgelaufener,  angemessener Nachfrist vom Vertrag zurücktreten; im Falle der Unmöglichkeit unserer  Leistung steht ihm dieses Recht auch ohne Nachfrist zu. Lieferverzug steht der  Unmöglichkeit gleich, wenn die Lieferung länger als einen Monat nicht erfolgt. Ansprüche  auf Schadensersatz sind unbeschadet des Absatzes 5. und 6. ausgeschlossen; gleiches  gilt für Aufwendungsersatz. 

5. Der unter Absatz 4. geregelte Haftungsausschluss gilt nicht, sofern ein Ausschluss oder  eine Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers  oder der Gesundheit vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen  Verpflichtung des Verkäufers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen  des Verkäufers beruhen; er gilt ebenfalls nicht, sofern ein Ausschluss oder eine  Begrenzung der Haftung für sonstige Schäden vereinbart ist, die auf einer vorsätzlichen  oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers oder eines gesetzlichen  Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Verkäufers beruhen. Sofern der Verkäufer  schuldhaft wesentliche Vertragspflichten verletzt, ist die Haftung auf den  vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt. Für den Fall des  Aufwendungsersatzes gilt das Vorstehende entsprechend. Wesentliche Vertragspflichten  sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Bestellers  schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat;  wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße  Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der  Besteller regelmäßig vertraut und vertrauen darf. 

6. Die Haftungsbegrenzungen aus Abs. 4. und 5. gelten nicht, wenn der Besteller wegen des  von uns zu vertretenden Verzuges geltend machen kann, dass sein Interesse an der  Vertragserfüllung weggefallen ist. 

7. Teillieferungen sind zulässig, sofern dies für den Besteller zumutbar ist. Bei  Teillieferungen kann jede Lieferung in Rechnung gestellt werden.
8. Versand und Beförderung der Ware erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Frachtsendungen erfolgen unfrei, Verpackungskosten werden zu Selbstkosten berechnet. Postsendungen erfolgen an den Empfänger porto- und verpackungsfrei. Ausgenommen sind Reparaturaufträge und ggf. Kundendienstleistungen, für die grundsätzlich Porto und Fracht berechnet werden. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Besteller unbeschadet seiner Rechte aus Zif. VII. entgegenzunehmen.

IV. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN


1. Die Rechnungsbeträge sind innerhalb 10 Tagen nach Rechnungsdatum in bar mit 2% Skonto vom reinen Warenwert, spätestens jedoch 30 Tage nach Rechnungsdatum in bar ohne Abzug fällig und rein netto Kasse zahlbar. Reparaturen und andere Serviceleistungen sind 30 Tage nach Rechnungsdatum in bar ohne Abzug fällig und rein netto Kasse zahlbar. Bei verspäteter oder gestundeter Zahlung sind wir zur Geltendmachung banküblicher Zinsen und Provisionssätze berechtigt.

2. Diskontfähige Wechsel und Schecks werden nur nach vorheriger Vereinbarung und nur erfüllungshalber von uns angenommen. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Wechsel- bzw. Scheckbetrag einem unserer Konten endgültig gutgeschrieben ist. Die Diskont-, Bank- und Inkassospesen sowie Stempelgebühren sind kundenseitig zu erstatten. Gestaltet sich während der Laufzeit einer vereinbarten Ratenzahlung oder bis zum Fälligkeitstermin eines Wechsels die Vermögenslage des Bestellers ungünstig, so sind wir berechtigt, vor Beendigung der Laufzeit sofortige Zahlung der Gesamtsumme zu verlangen.
3. Zahlungen werden stets auf die älteste Rechnung verrechnet. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so werden die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderungen angerechnet.
4. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
5. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Zudem können wir jederzeit einen höheren Zinsschaden nachweisen und in Rechnung stellen.
6. Werden uns nach Vertragsabschluss Tatsachen bekannt, die nach pflichtgemäßem kaufmännischen Ermessen darauf schließen lassen, dass der Zahlungsanspruch durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Bestellers gefährdet ist, insbesondere Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Verzug oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern geeignet sind (z.B. entsprechende Auskünfte von Banken oder Kreditversicherern, Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), so sind wir berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Frist vom Besteller nach dessen Wahl Vorauszahlung oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen, weitere Lieferungen bis zur Erfüllung aller unserer Forderungen einzustellen und im Weigerungsfalle vom Vertrag zurückzutreten, wobei die Rechnungen für bereits erfolgte Teillieferungen sofort fällig gestellt werden.


V. EIGENTUMSVORBEHALT


1. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das Vorbehaltseigentum als Sicherung unserer Saldoforderung.

2. Der Besteller ist bis auf Widerruf berechtigt, die Ware im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu veräußern. Der Besteller tritt bereits jetzt sämtliche Ansprüche und Forderungen aus der Weiterveräußerung sowie einer Verarbeitung der Vorbehaltsware oder aufgrund deren Verlust oder Beschädigung erfüllungshalber an den dies annehmenden Verkäufer ab. Übersteigt der aus der Weiterveräußerung erzielte Preis unsere Forderung, so sind wir hinsichtlich des Überschusses zur Rückübertragung verpflichtet. Der Besteller ist bis auf Widerruf zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt. Wir werden von unseren Widerrufsrechten keinen Gebrauch machen, solange der Besteller seinen Vertragsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und keine Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Bestellers bestehen.
3. Der Besteller ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen oder mit sonstigen Rechten Dritter zu belasten. Bei Pfändungen, Zugriffen durch Dritte, Verlusten, Beschädigungen oder sonstigen Umständen, die Eigentumsrechte oder Vorbehaltsware des Verkäufer beeinträchtigen könnten, hat der Besteller uns unverzüglich davon zu unterrichten und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Dritte sind auf unser Eigentum hinzuweisen.
4. Wird Vorbehaltsware mit anderen Sachen verbunden, vermischt oder verarbeitet, geschieht dies stets in unserem Auftrag, ohne dass daraus für uns Verbindlichkeiten erwachsen. Wir werden Eigentümer der durch Verarbeitung, Verbindung, Vermischung oder sonstige Veränderung entstehenden neuen Sachen. Der Besteller überträgt hiermit schon jetzt seine Rechte an diesen neuen Sachen auf uns und verwahrt sie mit kaufmännischer Sorge für uns. Die neuen Sachen gelten als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.
5. Bei Zahlungsverzug des Bestellers oder Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit entsprechend Zif IV.6. sind wir zur Rücknahme der gelieferten Ware berechtigt und der Besteller zur Herausgabe derselben verpflichtet. Hierzu gestattet der Besteller bereits jetzt unwiderruflich den Zutritt zu seinen Räumen. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch uns gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern dies nicht ausdrücklich durch uns schriftlich erklärt wird.

6. Übersteigt der Wert dieser Sicherung die Höhe unserer Forderungen um mehr als 10%, werden wir insoweit die Sicherung nach unserer Wahl auf Verlangen des Bestellers freigeben.
7. Falls bei Lieferungen ins Ausland ein Eigentumsvorbehalt nicht mit derselben Wirkung wie im deutschen Recht vereinbart werden kann, der Vorbehalt anderer Rechte an dem Liefergegenstand aber gestattet ist, so stehen uns diese Rechte zu. Der Besteller hat hierbei in jeder Hinsicht mitzuwirken.


VI. ANNAHMEVERZUG, WARENRÜCKNAHME

1. Wenn der Besteller nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Ware nicht abnimmt oder die Annahme verweigert, haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung nach Maßgabe von Zif. VI. 2. zu verlangen.

2. Als Schadensersatz statt der Leistung bei Annahmeverzug berechnen wir 15% des Bestellpreises ohne Abzüge, sofern der Besteller nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in der Höhe der Pauschale entstanden ist. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt uns vorbehalten.
3. Bei freiwilliger Rücknahme der von uns gelieferten Ware haben wir Anspruch auf vollen Ausgleich für infolge des Vertragsabschlusses getätigte Aufwendungen wie Transportund Montagekosten sowie auf eine Pauschale für entgangenen Gewinn in Höhe von 10 % des vereinbarten Kaufpreises, sofern der Besteller nicht nachweist, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in der Höhe der Pauschale entstanden ist.


VII. PRODUKTBESCHAFFENHEIT UND GEWÄHRLEISTUNG


1. Soweit Diamanten Naturprodukte sind und wir nicht die Möglichkeit einer Nachprüfung der sachgemäßen Behandlung der gelieferten Diamanten haben, kann eine Garantie irgendwelcher Art hierfür nicht gewährt werden. Probieren und Benutzen von Diamanten geschieht auf Gefahr des Bestellers.

2. Die Beschaffenheit der zu liefernden Waren ergibt sich ausschließlich aus den entsprechenden Vereinbarungen zwischen uns und dem Besteller. Informationsbroschüren, Muster und Proben, die wir zur Verfügung stellen, dienen nur der ungefähren Beschreibung dieser Waren. Sämtliche Vereinbarungen zwischen uns und dem Besteller bezüglich der Beschaffenheit der von uns zu liefernden Waren sowie unsere sonstigen auf die Beschaffenheit dieser Waren bezogenen Erklärungen stellen keine Garantie gemäß § 443 BGB dar, es sei denn, wir haben gegenüber dem Besteller eine gesonderte schriftliche Erklärung abgegeben oder unsere Produkte mit einer schriftlichen Herstellergarantie versehen, in der eine solche Garantie gemäß § 443 BGB ausdrücklich übernommen wird. Hinweise in Sicherheits- und Montageanleitungen sind zu beachten. Vor Benutzung unserer Produkte sind diese in einem Probelauf zu testen, um Folgeschäden durch fehlerhaften Produkteinsatz oder etwaige Produktmängel auszuschließen.
3. Im Falle der ordnungsgemäßen Erfüllung der Untersuchungs- und Rügepflichten aus § 377 HGB durch den Besteller leisten wir für Mängel der Lieferung unter Ausschluss weiterer Ansprüche vorbehaltlich der Regelung unter Zif. VIII Gewähr wie folgt:
3.1 Ist die gelieferte Ware infolge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstandes mangelhaft, so sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt (Nacherfüllung). Die Feststellung solcher Mängel ist uns unverzüglich schriftlich zu melden. Zur Vornahme aller uns notwendig erscheinenden Maßnahmen der Nacherfüllung hat der Besteller nach Verständigung mit uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, andernfalls sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Ersetzte Teile werden unser Eigentum. Wir können die Nachbesserung verweigern, solange der Besteller seine Zahlungspflichten uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht. Liegt ein nur unerheblicher Mangel vor, steht dem Besteller lediglich ein Recht zur Minderung zu.
3.2 Soweit die unter 3.1 genannte Nacherfüllung fehlschlägt, unmöglich oder unverhältnismäßig ist, oder soweit wir eine uns gesetzte angemessene Frist für die Nacherfüllung fruchtlos verstreichen lassen, steht dem Besteller das Wahlrecht zu, entweder den Kaufpreis entsprechend herabzusetzen oder vom Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzutreten; dies gilt insbesondere bei der schuldhaften Verzögerung und Verweigerung der Nacherfüllung, ebenso, wenn diese zum zweiten Male misslingt.
3.3 Soweit sich aus der Regelung unter Zif. VIII. nichts anderes ergibt, sind weitere Ansprüche des Bestellers gleich aus welchem Rechtsgrunde (insbesondere Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen aus § 439 Abs. 2 BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) ausgeschlossen; dies gilt insbesondere für Schäden außerhalb der Kaufsache sowie für Ansprüche auf Ersatz entgangenen Gewinns; erfasst sind auch Ansprüche, die nicht aus der Mangelhaftigkeit der Kaufsache resultieren. Ansprüche aufgrund eines Mangels können nicht anerkannt werden, wenn die Ware in Kenntnis des Mangels benutzt, verarbeitet oder weiterverkauft worden ist
3.4 Es wird keine Gewähr für Schäden aus folgenden Gründen übernommen: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung und Verschleiß, fehlerhafte oder nachlässigeBehandlung, nicht ordnungsgemäße Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, mangelhafte Bauarbeiten, ungeeigneter Baugrund, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse (sofern sie nicht vom Lieferer zu vertreten sind), unsachgemäße und ohne vorherige Genehmigung des Lieferers erfolgte Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch den Besteller oder Dritte.
3.5 Wenn der Liefergegenstand durch unser Verschulden infolge unterlassener oder fehlerhafter Ausführung von vor oder nach Vertragsschluss erfolgten Vorschlägen und Beratungen oder durch die Verletzung anderer vertraglicher Nebenverpflichtungen - insbesondere Anleitung für Bedienung und Wartung des Liefergegenstandes - vom Besteller nicht vertragsgemäß verwendet werden kann, so gelten unter Ausschluss weiterer Ansprüche des Bestellers die Regelungen der Abschnitte VII.3 und VIII. entsprechend.

 
VIII. HAFTUNG


Wir haften für Schäden, gleich aus welchen Rechtsgründen (insbesondere bei Ansprüchen aus Verschulden bei Vertragsschluss, Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, Aufwendungsersatz mit Ausnahme desjenigen aus § 439 Abs. 2 BGB, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) gemäß den unter VII. geregelten Bedingungen sowie nur

a) bei Vorsatz,
b) bei grober Fahrlässigkeit des Verkäufers bzw. des Inhabers, der Organe oder leitender Angestellter,
c) bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit,
d) bei Mängeln, die wir arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit wir garantiert haben,
e) bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personenoder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird.
f) Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch bei grober Fahrlässigkeit nicht leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Verpflichtungen, die vertragswesentliche Rechtspositionen des Bestellers schützen, die ihm der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gerade zu gewähren hat; wesentlich sind ferner solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen

 
IX. VERJÄHRUNG


1.1 Ansprüche des Bestellers aufgrund der Mangelhaftigkeit der Lieferung auf Nacherfüllung, Schadensersatz und Verwendungsersatz verjähren in einem Jahr nach Ablieferung der Kaufsache. Dies gilt nicht bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat; in diesem Fall tritt Verjährung erst nach 5 Jahren ein. Im Falle von Ersatzlieferungen und Nachbesserungen beginnt die Verjährungsfrist der Mängelansprüche nicht erneut und endet entsprechend der ursprünglichen Verjährungsfrist der Mängelansprüche.

1.2 Soweit der Nacherfüllungsanspruch verjährt ist, sind die Ansprüche auf Minderung und die Ausübung eines Rücktrittsrechts ausgeschlossen. Der Besteller kann in diesem Fall die Zahlung des Kaufpreises insoweit verweigern, als er aufgrund des Rücktritts oder der Minderung dazu berechtigt sein würde. Im Falle des Rücktrittausschlusses und einer nachfolgenden Zahlungsverweigerung sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
2. Für sonstige Schadensersatzansprüche, die nicht Zif. IX.1.1 unterfallen, gelten die gesetzlichen Fristen. X. KATALOGE, URHEBERRECHT Die Abbildungen in unseren Katalogen, Informationsbroschüren und Prospekten sind für die Ausführung nicht verbindlich. Änderungen in der Ausführung behalten wir uns jederzeit vor. Für Abweichungen von den angegebenen Maßen, Gewichten usw. übernehmen wir keine Gewähr. An Abbildungen, Zeichnungen, Mustern oder anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne unsere Genehmigung Dritten nicht zugänglich gemacht werden und sind auf Anforderung sofort zurückzugeben. Dem Besteller wird untersagt, unsere technischen Kenntnisse und Verfahren, auch wenn es sich nicht um gewerbliche oder urheberrechtliche Schutzrechte handelt, Dritten zugänglich zu machen oder selbst zu verwerten.

 


XI. ERFÜLLUNGSORT UND GERICHTSSTAND


Erfüllungsort ist beiderseits Wesseling. Für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist Wesseling Gerichtsstand, sofern der Besteller Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dies gilt auch für Wechsel- und Scheckprozesse. Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Bestellers zu klagen. Die Parteien vereinbaren die ausschließliche Anwendbarkeit des Rechts der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.

 

Stand: 01/2009
Saint-Gobain Abrasives GmbH, Werke Wesseling und Gerolzhofen
Saint-Gobain Diamantwerkzeuge GmbH & Co. KG, Werke Norderstedt und Jena

 

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